Wer macht was im System Schule?
Das Thema Schule betrifft viele – sei es als Eltern, Fachkraft oder als interessierte/r Bürgerin oder Bürger. Gleichzeitig wirken im schulischen Bereich viele verschiedene Institutionen und Fachleute zusammen.
Von außen betrachtet wirkt das oft kompliziert – deshalb möchten wir hier zunächst die Struktur im Bereich Schule verständlich erklären.
Grundsätzlich unterscheidet man zwei große Bereiche:
- Die äußeren Schulangelegenheiten, also alles rund um Gebäude, Ausstattung und Organisation
- und die inneren Schulangelegenheiten, also alles, was mit Unterricht, Lehrkräften und Schulrecht zu tun hat.
Im Folgenden zeigen wir, wer in welchem Bereich zuständig ist – und welche Aufgaben beim Kreis Recklinghausen angesiedelt sind.
Äußere Schulangelegenheiten – Schule als Ort
Die äußeren Schulangelegenheiten betreffen die Rahmenbedingungen, unter denen Schule stattfindet. Dazu gehören:
- Bau, Unterhalt und Ausstattung der Schulgebäude
- Netzwerktechnik, Endgeräte, IT-Support
- Schülerbeförderung und Schulentwicklungsplanung
- Hausmeister- und Sekretariatsdienste
- Schulsozialarbeit an bestimmten Schulformen
Verantwortlich ist der Schulträger – also entweder die jeweilige Stadt oder der Kreis.
Für die Berufskollegs im Kreis Recklinghausen ist der Kreis selbst der Schulträger. Das heißt konkret:
- Der Kreis ist zuständig für die Gebäude, Ausstattung und laufende Organisation der Berufskollegs.
- Auch die Umsetzung der schulischen Digitalisierung an Berufskollegs – z. B. durch IT-Infrastruktur, Geräteausstattung und technische Betreuung – liegt beim Kreis.
- Darüber hinaus ist der Kreis zum Teil Arbeitgeber verschiedener Mitarbeiter an den Berufskollegs:
- Hausmeister und Hausmeisterinnen
- Schulsekretäre und -sekretärinnen
- Schulsozialarbeiter und -sozialarbeiterinnen
Diese Aufgaben übernimmt innerhalb der Kreisverwaltung das Schulverwaltungsamt (im Fachdienst 40.2). Es ist zentraler Ansprechpartner, wenn es um die Ausstattung der Berufskollegs oder bauliche Belange an kreiseigenen Schulen geht.
An allen anderen Schulformen – etwa Grund- und weiterführenden Schulen – liegt die Trägerschaft bei den jeweiligen Städten im Kreisgebiet. Wenn es also um Ausstattung oder Organisation an einer solchen Schule geht, ist die Stadtverwaltung der richtige Kontakt.
Innere Schulangelegenheiten – Unterricht und Schulrecht
Die inneren Schulangelegenheiten betreffen den eigentlichen Bildungsauftrag der Schulen – also alles, was im Klassenzimmer passiert oder mit dem Schulrecht zu tun hat. Dazu gehören:
- Qualität und Organisation des Unterrichts
- Einstellung und Einsatz von Lehrkräften
- schulrechtliche Fragen wie Ordnungsmaßnahmen, Nichtversetzung oder Schulwechsel
- Beratung und Begleitung von Schulen durch Fachaufsichten
Zuständig ist hier die Schulaufsicht, die sich in zwei Ebenen gliedert - wobei die Untere Schulaufsicht direkt bei der Kreisverwaltung im Schulamt (Fachdienst 40.3) angesiedelt ist.
Sie betreut die Grund-, Haupt- und Förderschulen im Kreis.
Die untere Schulaufsicht ist direkt im Kreishaus Recklinghausen - im Schulamt (Fachdienst 40.3) angesiedelt.
Hier arbeiten Schulamtsdirektorinnen und Schulamtsdirektoren mit Fachberatern und Fachberaterinnen sowie der Sachbearbeitung zusammen - zum Beispiel bei Schulwechseln, sonderpädagogischem Förderbedarf oder der Organisation von Vertretungen. Die Schulaufsichtsbeamten sind bei schulischen Konflikten, rechtlichen Fragen oder im Rahmen der Schulentwicklung beratend und steuernd tätig.
Die Aufgaben sind im Schulgesetz NRW geregelt. Dazu gehören vor allem:
- Dienst- und Fachaufsicht über Schulleitungen der Grundschulen, Fachaufsicht der Hauptschulen und Förderschulen.
- Personalangelegenheiten: Mitwirkung bei Einstellung, Beurlaubung, Versetzung, Abordnung von Lehrkräften.
- Schulorganisation: Genehmigung von Klassenbildungen, Einrichtung von Lerngruppen, schulorganisatorische Fragen.
- Beratung und Unterstützung der Schulleitungen bei pädagogischen und organisatorischen Themen.
- Dienstrechtliche Aufgaben: Führen von Personalgesprächen, Ermahnungen
- Koordination mit den Kommunen als Schulträgern (z. B. Gebäude, Ausstattung, Schülerbeförderung).
Darüber hinaus übernimmt das Schulamt u.s. Aufgaben:
- Herkunftssprachlicher Unterricht (HSU)
- Sprachstandsfeststellungen und Sprachprüfungen
- Hausunterricht und Beurlaubungen
- der Ausschuss für den Schulsport
- Nichtschülerprüfungen (Externenprüfungen)
- bestimmte Widerspruchsverfahren
Für alle anderen Schulformen wie z.B. Gymnasien, Berufskollegs etc. und übergreifende schulfachliche Aufgaben ist die Bezirksregierung Münster zuständig.
Sie nimmt die sogenannte obere Schulaufsicht wahr – z. B. bei schulrechtlichen Streitfragen oder überregionalen Personalangelegenheiten.
ReKos KAoA
Ergänzend gibt es im Kreis Recklinghausen auch die Regionalkoordinatorinnen und -koordinatoren für KAoA (Kein Abschluss ohne Anschluss).
Sie begleiten und koordinieren die berufliche Orientierung an Schulen – insbesondere für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 8. Auch sie sind in der Kreisverwaltung verankert und arbeiten eng mit Schulen, Eltern und Partnern aus der Arbeitswelt zusammen.