Für die rd. 105 Grund-, Haupt- und Förderschulen im Kreis Recklinghausen ist das Schulamt die untere Schulaufsichtsbehörde. Organisation und Aufgabenstellung sind weitgehend durch das Land vorgegeben. Für die Haupt- und Förderschulen obliegt dem Schulamt nur die Fachaufsicht.